Das Connect ERP Modul E-Rechnung ist fertig!
E-Rechnungspflicht für B2B ab 2025:
Das Wichtigste im Überblick

Pflicht für alle Unternehmen
Ab 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen und versenden können. Es gelten Übergangsregelungen.
Übergangsfristen
• Bis 2026: Papierrechnungen mit Zustimmung des Empfängers möglich.
• Ab 2027: Pflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz.
• Ab 2028: E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich.
• EDI-Verfahren bleibt zulässig, sofern kompatibel mit EN 16931.
Ausnahmen
• Rechnungen unter 250 € (Kleinbetragsrechnungen).
• Fahrausweise
Ab 2025 gilt eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung nicht mehr als elektronische Rechnung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben, sondern als sonstige Rechnung.
Empfang von E-Rechnungen:
Ab 01.01.2025 hängt der Empfang von E-Rechnungen davon ab, ob Ihre Geschäftspartner diese bereits ausstellen. Stellen Sie Ihre Empfangsbereitschaft sicher, z. B. durch eine E-Mail-Adresse wie rechnung@unternehmen.de. Tipp: Klären Sie noch vor Jahresende mit Ihren Lieferanten, ob sie ab 2025 E-Rechnungen ausstellen, und vereinbaren Sie Format und Übermittlungsart.
Archivierung:
E-Rechnungen müssen wie Papierrechnungen zehn Jahre lang archiviert werden. Die Frist beginnt mit dem Jahresende der letzten Änderung an der E-Rechnung. Bewahren Sie E-Rechnungen unbedingt unverändert und im ursprünglichen Dateiformat auf.
Achtung

Netto-Bruttorechnung
Derzeitiger Stand der E-Rechnungs- Definition ist, dass auf Positionsebene nur Nettobeträge ausgewiesen werden können. Eine Rückrechnung von Brutto auf Nettopreise in der Position ist nicht möglich, da sich hieraus erstens Rundungsdifferenzen ergeben würden und zweitens bei einem hybriden Format, ZUGFeRD Rechnungen unterschiede zwischen der lesbaren PDF Darstellung auf Bruttobasis und der eingebetteten XML Abstellung ergeben würden. Faktisch ist es derzeit also nicht möglich mit Bruttowerten auf Positionsbasis zu arbeiten. Es sind gesetzlich derzeit nur Nettorechnungen möglich.
Lieferübersichtsrechnungen ohne Artikelbezug sind ebenfalls nicht möglich. Das bedeutet, dass in jeder Rechnung alle Artikel aufgeführt werden müssen.
Leitweg-ID
Die Leitweg-ID bekommen Sie von den Versender mitgeteilt und ist Pflicht für den Versand an den öffentlichen Dienst (B2G).
MwSt
Bei Rechnungen mit MwSt. 0% und 7%/19% darf nur Kategorie Z (Nullsteuersatz) genutzt werden.
Kategorie E (steuerbefreit) ist nur bei Rechnungen mit ausschließlich 0% MwSt. erlaubt.
Wenn in einer Rechnung Artikel mit und ohne MwSt aufgelistet werden, dann muss im Artikelstamm eine 0%-MwSt.-Kategorie hinterlegt werden. Ein Grund kann optional angegeben werden. Bei der Kategorie E (steuerbefreit) ist die Angabe eines Grundes verpflichtend.
Das Connect ERP E-Rechnungsmodul
Wir haben nun die Entwicklung eines neuen Moduls in BackNet Connect ERP erfolgreich abgeschlossen. Digitalisieren Sie Ihr Rechnungswesen gesetzeskonform.
– Anzeigen von empfangenen E-Rechnung im Zugferd Standard (Pdf + XML) und auch als reine XRechnung (XML) in menschenlesbarer Form.
– Versand von E-Rechnungen (Zugferd + XRechnung).
– Validierung von E-Rechnungen, ob diese gesetzeskonform sind. Bei Ausgangsrechnungen werden die erstellten Rechungen validiert, um Fehler in den Rechnungen möglichst umfänglich auszuschliessen.
– Steueranforderungen gemäß der Norm EN16931 werden abgebildet und die Integration von nicht steuerbaren Umsätzen (0 % USt)
Das neue Modul “E-Rechnung” ist bei uns ab 8. Januar 2025 verfügbar.